Funktionelle Pilze: was der Begriff bedeutet

Der Begriff «funktionelle Pilze» ist überall: auf Verpackungen, in Cafés, in den sozialen Medien. Hier erfahren Sie, was er bezeichnet, woher er stammt, was die Forschung weiss und was noch nicht, und was das Schweizer Recht darüber zu sagen erlaubt.

Woher der Begriff stammt

Der Begriff «funktionelles Lebensmittel» entstand in den 1980er-Jahren in Japan. 1991 schuf Japan dafür eine eigene rechtliche Kategorie, die FOSHU (Foods for Specified Health Uses). Danach verbreitete sich die Idee weltweit, mit von Land zu Land sehr unterschiedlichen Rechtsrahmen.

Auf Pilze bezogen bezeichnet der Begriff vor allem Arten wie Hericium (Igelstachelbart), Reishi, Cordyceps oder Shiitake, deren Inhaltsstoffe über ihren kulinarischen Wert hinaus erforscht werden. Man begegnet auch anderen Bezeichnungen, die eine therapeutische Verwendung nahelegen: Wir verwenden sie nicht, denn in der Schweiz sind diese Pilze Lebensmittel.

Was sie enthalten

Einige Arten enthalten Stoffe, die im Labor untersucht werden:

  • Beta-Glucane: Polysaccharide in den Zellwänden aller Pilze, mit einer für jede Art eigenen Struktur.
  • Hericenone und Erinacine: typisch für Hericium; Erstere finden sich im Fruchtkörper, Letztere vor allem im Myzel.
  • Triterpene: reichlich im Reishi vorhanden, sie verleihen ihm seine Bitterkeit.
  • Cordycepin: insbesondere im Cordyceps militaris enthalten.

Was die Forschung weiss und was nicht

Zu diesen Stoffen gibt es zahlreiche wissenschaftliche Publikationen. Die meisten Arbeiten beruhen auf Zellkulturen oder Tierversuchen; Studien am Menschen sind selten und oft klein. Die Ergebnisse hängen zudem von der Art, dem Stamm, dem verwendeten Teil (Fruchtkörper oder Myzel) und der Zubereitung ab (Pulver, Wasser- oder Alkoholextrakt).

Nach heutigem Wissensstand erlauben diese Arbeiten nicht, einem als Lebensmittel verkauften Pilz eine gesundheitliche Wirkung zuzuschreiben. Das sagt auch das Gesetz.

Was das Schweizer Recht sagt

In der Schweiz sind Pilze Lebensmittel. Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV, Art. 12) verbietet, einem Lebensmittel Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit zuzuschreiben oder solche Eigenschaften anzudeuten, und verbietet, es als Heilmittel darzustellen. Zulässig sind nur die gesundheitsbezogenen Angaben auf der offiziellen Liste des Bundes, unter den dort festgelegten Bedingungen.

Das Wort «andeuten» ist entscheidend: Auch wer auf Tradition verweist, Studien zitiert oder Erfahrungsberichte wiedergibt, um eine Wirkung nahezulegen, verstösst dagegen.

Unser Ansatz

Mycotopia wird seinen Pilzen keine gesundheitliche Wirkung zuschreiben, weder direkt noch über Erfahrungsberichte, Verweise auf Traditionen oder Studienlisten. Wir nennen, was wir überprüfen können: die Art, den Stamm, den verwendeten Teil des Pilzes, die Anbau- und Trocknungsmethode und die Herkunft des Substrats.

Hericium, Reishi und Cordyceps aus unserem Anbau werden als das angeboten, was sie sind: Lebensmittel. Frisches Hericium wird gebraten wie helles Fleisch; der sehr bittere Reishi eignet sich für Brühen und Aufgüsse; Cordyceps-Pulver passt in Suppen und Schmorgerichte.

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